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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / VERTRAG / TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE HUNDETRAINER-AUSBILDUNG

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Hundetrainer-Ausbildung, die von der Ausbildungsleitung (Angelika Rauter, Geschäftsleitung von SheLeadsDogs) durchgeführt wird.
 

Mit der Buchung der Ausbildung und dem Ankreuzen der Checkbox „Ich stimme den AGB zu“ erklärt die teilnehmende Person („Teilnehmer:in“), dass sie die nachstehenden Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und rechtsverbindlich akzeptiert hat.

 

Die Zustimmung erfolgt elektronisch über das Buchungsformular und gilt als verbindlicher Vertragsabschluss.

An der Ausbildung werden diese Vertragsbedingungen verbindlich anerkannt.

§1 Gegenstand des Vertrages

Die Ausbildungsleitung bietet eine mehrmonatige Hundetrainer-Ausbildung an, bestehend aus (je nach Modell):

  • theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten

  • Online-Modulen, Videos und Lehrmaterial

  • Übungsaufgaben und Reflexionsphasen

  • Feedback- und Begleitprozessen

Die Ausbildung dient der Wissensvermittlung und fachlichen Qualifizierung.

Es wird ausdrücklich kein bestimmter beruflicher Erfolg geschuldet.

§2 Keine Erfolgsgarantie / Eigenverantwortung der Teilnehmer:innen

(1) Die Ausbildungsleitung schuldet keinen bestimmten Lernerfolg, Prüfungsabschluss, beruflichen Erfolg oder die Fähigkeit, gewerblich als Hundetrainer:in tätig zu werden.

(2) Die Anwendung aller Inhalte, Methoden, Trainingsempfehlungen und Hinweise erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer:innen.

(3) Die Ausbildungsleitung übernimmt keine Haftung für Folgen, die aus der Anwendung von Trainingsmethoden, körperlicher Arbeit mit Hunden, Begegnungssituationen, Managementfehlern oder Fehleinschätzungen entstehen.

(4) Teilnehmer:innen handeln stets eigenverantwortlich gegenüber Tieren, Dritten und sich selbst.

§3 Haftungsausschluss

(1) Die Ausbildungsleitung haftet nicht für:

  • Personen-, Sach- oder Vermögensschäden,

  • Schäden an Hunden oder durch Hunde,

  • Trainingsfehler oder Fehlanwendungen,

  • Missverständnisse,

  • fehlerhafte Ausrüstung der Teilnehmer:innen,

  • fehlende Versicherungen der Teilnehmer:innen.

(2) Die Haftung der Ausbildungsleitung wird – soweit gesetzlich möglich – vollständig ausgeschlossen.

(3) Teilnehmer:innen verpflichten sich, alle rechtlich vorgeschriebenen Versicherungen (Haftpflicht für eigene Hunde, Unfallversicherung etc.) eigenständig abzuschließen.

§4 Pflichten der Teilnehmer:innen

Teilnehmer:innen verpflichten sich:

  1. alle Aufgaben sorgfältig, vollständig und eigenverantwortlich durchzuführen

  2. ehrlich, transparent und zuverlässig zu kommunizieren

  3. Feedback, Unsicherheiten oder Missverständnisse direkt mit der Ausbildungsleitung zu klären

  4. respektvoll gegenüber anderen Teilnehmer:innen, Hunden und der Ausbildungsleitung zu sein

  5. keine gefährlichen oder tierschutzwidrigen Methoden anzuwenden

  6. stets für die Sicherheit von Mensch und Hund zu sorgen

Die Ausbildung basiert auf Verbindlichkeit, Ehrlichkeit, Offenheit und gegenseitigem Lernen.

§5 Verschwiegenheit & Teamkultur

(1) Alles, was in der Ausbildung geteilt oder besprochen wird – persönlich, schriftlich oder in Gruppen – bleibt vertraulich.

(2) Persönliche Informationen, Fallbeispiele oder interne Inhalte dürfen nicht nach außen getragen werden.

(3) Respektvolle Kommunikation ist Voraussetzung für die Teilnahme.

§6 Nutzungsrechte, Urheberrecht & Materialschutz

(1) Alle Skripte, Videos, Handouts, Grafiken, Trainingspläne, Audios, Texte, Arbeitsblätter und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Es ist strengstens untersagt:

  • Materialien an Dritte weiterzugeben

  • Inhalte abzufilmen, zu kopieren oder zu fotografieren

  • Zugangsdaten weiterzugeben

  • anderen Personen Zugang zu Modulen oder Plattformen zu ermöglichen

  • Inhalte kommerziell zu verwenden

(3) Die Nutzung ist ausschließlich für persönliche Ausbildungszwecke erlaubt.

(4) Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung und können zivilrechtlich verfolgt werden.

§7 Ausschluss von Teilnehmer:innen

Die Ausbildungsleitung behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen sofort und ohne Rückerstattung auszuschließen, wenn:

  • gegen Vertragsbedingungen verstoßen wird

  • Material weitergegeben oder abgefilmt wird

  • grobe Respektlosigkeit erfolgt (gegenüber Ausbildungsleitung, Dozent:innen, Teilnehmer:innen, Hunde)

  • sicherheitsrelevante Vorgaben missachtet werden

  • tierschutzrelevante Verstöße auftreten

  • mehrfach Aufgaben verweigert werden

  • falsche Angaben gemacht werden

Ein Ausschluss kann jederzeit erfolgen.

§8 Rücktritt & Rückerstattung

(1) Ein Rücktritt seitens der Teilnehmer:innen ist jederzeit möglich.
Eine Rückerstattung der Ausbildungskosten erfolgt nicht.

(2) Ausnahmen, bei denen eine (anteilige) Rückerstattung möglich ist:

  • schwerwiegende Krankheit (ärztliches Gutachten erforderlich)

  • Todesfall im engen Familienkreis

  • andere außergewöhnliche Härtefälle (Kulanzentscheidung der Ausbildungsleitung)

(3) Bei Abbruch der Ausbildung durch den/die Teilnehmer:in werden keinerlei weitere Ansprüche anerkannt.

§9 Teilnahme auf eigenes Risiko

(1) Die Teilnahme an Praxiseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet:

  • Hunde sicher zu führen (Leine, Maulkorb, Geschirr)

  • Gefährdungen sofort zu melden

  • eigene körperliche Grenzen zu erkennen

(3) Die Ausbildungsleitung übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen von Mensch oder Tier.

§10 Hospitation / Praktikumsbegleitung (rechtliche Klarstellung)

(1) Die Teilnahme an Trainingsstunden im Rahmen der Ausbildung erfolgt ausschließlich als Hospitation zu Ausbildungszwecken.
Die Teilnehmer:in führt keine eigenständigen Trainingseinheiten, keine Kundengespräche und nimmt keine Hunde eigenständig in die Hand.
Sie arbeitet nicht im Auftrag der Trainerin und übernimmt keine wirtschaftlich verwertbaren Tätigkeiten.

(2) Die Hospitation begründet kein Arbeitsverhältnis.
Die Teilnehmer:in erhält keine Vergütung, es bestehen keine arbeitsrechtlichen Pflichten, und es erfolgt keine Anmeldung bei einer Sozialversicherung.

(3) Die Teilnehmer:in handelt während der Hospitation ausschließlich nach ausdrücklicher Anweisung der Trainerin und übernimmt keine sicherheitsrelevanten Aufgaben.
Eigenständiges Handeln, insbesondere das Führen oder Sichern fremder Hunde, ist ausdrücklich untersagt.

(4) Für Schäden oder Unfälle, die durch eigenständiges, nicht angewiesenes oder sicherheitswidriges Verhalten der Teilnehmer:in entstehen, übernimmt die Trainerin keinerlei Haftung.
Die Teilnahme an Hospitationen erfolgt auf eigene Gefahr.

(5) Die Teilnehmer:in verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Tierschutzanweisungen der Trainerin einzuhalten.
Verstöße können zum sofortigen Ausschluss aus der Ausbildung führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

(6) Die Teilnehmer:in bestätigt, für den Zeitraum der Ausbildung über eine ausreichende private Unfallversicherung zu verfügen.
Auf Wunsch kann ein Nachweis verlangt werden.

(7) Etwaige Schäden an Hunden, Menschen oder Gegenständen, die durch fahrlässiges oder eigenmächtiges Verhalten der Teilnehmer:in entstehen, sind von dieser selbst zu tragen.

 

§11 Versicherungen

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich:

  • eine gültige Tierhalterhaftpflicht für ihren Hund vorzuweisen

  • eine private Unfallversicherung dringend empfohlen zu nutzen

  • eigenverantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen

Versicherungsprobleme entbinden nicht von der Teilnahme- oder Zahlungspflicht.

§12 Abschlussprüfung

(1) Die Ausbildungsleitung entscheidet über Bestehen, Wiederholung oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Zertifizierung.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin.
(4) Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer:innen diese Bedingungen rechtsverbindlich an.

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