TEILNAHMEBEDINGUNGEN
FÜR AUS- UND FORTBILDUNGEN
Angelika Rauter - SheLeadsDogs
Stand: 09.09.2026
Inhaltsverzeichnis
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Geltungsbereich
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Vertragsabschluss
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Leistungsumfang
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Teilnahmevoraussetzungen
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Zahlungsbedingungen
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Rücktritt, Kündigung und Widerruf
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Durchführung der Ausbildung
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Praxiseinheiten
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Hospitationen und Schulterblick-Termine
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Mitgebrachte Hunde
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Haftung
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Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Datenschutz
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Foto- und Videoaufnahmen
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Ausschluss von Teilnehmer:innen
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Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche von der Anbieterin angebotenen Ausbildungen, Lehrgänge und Fortbildungen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Sie regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen der Anbieterin und den Teilnehmer:innen und sind Bestandteil jedes Ausbildungsvertrages.
(2) Das Ausbildungsangebot umfasst – je nach gebuchtem Ausbildungsmodell – insbesondere theoretische und praktische Unterrichtseinheiten, Online-Lerninhalte, Lehrunterlagen, Videoanalysen, Webinare, Praxiseinheiten, Hospitationen, Schulterblick-Termine, Prüfungen sowie weitere begleitende Ausbildungsleistungen.
(3) Der Vertrag kommt durch die verbindliche Online-Buchung der Teilnehmer:in über das Buchungsformular der Website und die anschließende Annahme dieser Buchung durch die Anbieterin zustande.
Die unmittelbar nach der Buchung versendete automatische Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Buchung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.
Der Vertrag kommt erst mit Übermittlung der Buchungsbestätigung durch die Anbieterin zustande.
(4) Vor Abschluss der Buchung bestätigt die Teilnehmer:in über die hierfür vorgesehenen Checkboxen, die für die Buchung geltenden Vertragsinformationen und Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
(5) Abweichende oder ergänzende individuelle Vereinbarungen bedürfen einer eindeutigen Vereinbarung zwischen der Anbieterin und der Teilnehmer:in, insbesondere in Textform per E-Mail, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
2. Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung zur Hundetrainer-Ausbildung erfolgt über das von der Anbieterin bereitgestellte Online-Buchungsformular auf der Website.
(2) Mit dem Absenden des Buchungsformulars gibt die Teilnehmer:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch die Anbieterin zustande. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung per E-Mail.
Eine automatisch versendete Bestätigung über den Eingang der Buchung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.
(4) Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und der Kund:in kommen die nachstehenden Bestandteile in folgender Rangordnung zur Anwendung:
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die individuell zwischen der Anbieterin und der Kund:in getroffenen Vereinbarungen sowie die in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Angaben zum konkret gebuchten Ausbildungsmodell (insbesondere Leistungsumfang, Preis, Zahlungsart und Termine);
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diese Teilnahmebedingungen für Aus- und Fortbildungen;
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die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieterin.
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Bei Widersprüchen zwischen diesen Bestandteilen geht jeweils das ranghöhere Dokument vor; das rangniedrigere Dokument gilt insoweit nicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der einzelnen Bestandteile ergänzend nebeneinander.
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Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, bleiben in jedem Fall unberührt und gehen sämtlichen vorstehenden Bestandteilen vor.
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(5) Die für den Vertrag maßgeblichen Vertragsunterlagen werden der Teilnehmer:in spätestens mit der Buchungsbestätigung in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.
(6) Vor dem Absenden der Buchung bestätigt die Teilnehmer:in durch Aktivieren der vorgesehenen Checkboxen, dass sie die für den Buchungsprozess vorgesehenen Vertragsinformationen zur Kenntnis genommen hat. Ohne die erforderlichen Bestätigungen ist eine verbindliche Buchung nicht möglich.
(7) Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Änderungen personenbezogener Daten, insbesondere der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, sind der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.
3. Leistungsumfang
(1) Der konkrete Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Ausbildungsmodell und ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung sowie der der Teilnehmer:in übermittelten Buchungsbestätigung.
Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere das gebuchte Ausbildungsmodell, die Ausbildungsdauer, den Gesamtpreis, die vereinbarte Zahlungsart sowie den für das gebuchte Modell geltenden Leistungsumfang.
(2) Je nach Ausbildungsmodell kann die Ausbildung insbesondere folgende Leistungen umfassen:
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Zugang zur Online-Lernplattform,
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digitale Lernmodule,
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Lehrvideos,
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Skripte, Arbeitsblätter und weitere Ausbildungsunterlagen,
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Live-Webinare und Online-Unterricht,
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praktische Ausbildungseinheiten,
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Praxiswochenenden,
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Hospitationen,
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Schulterblick-Termine,
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Videoanalysen,
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individuelle Rückmeldungen und Feedback,
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fachliche Begleitung während der Ausbildungszeit,
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theoretische und/oder praktische Prüfungen,
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sowie die Ausstellung eines Zertifikats bei erfolgreichem Abschluss, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt wurden.
Welche dieser Leistungen Bestandteil des jeweiligen Ausbildungsmodells sind, ergibt sich aus der konkreten Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, Ausbildungsinhalte, Reihenfolgen, Unterrichtsformen oder einzelne Bestandteile der Ausbildung anzupassen, zu aktualisieren oder fachlich weiterzuentwickeln, sofern dadurch der vereinbarte Gesamtcharakter, der zugesicherte Leistungsumfang und das Ausbildungsziel nicht wesentlich verändert werden.
Ein konkret zugesicherter quantitativer Leistungsumfang – insbesondere eine festgelegte Anzahl an Webinaren, Praxistagen, Praxiswochenenden oder Schulterblick-Terminen – bleibt hiervon unberührt.
(4) Sämtliche Ausbildungsunterlagen, Lehrmaterialien, Videos, Skripte und sonstigen Inhalte werden ausschließlich für die persönliche Nutzung der Teilnehmer:innen im Rahmen der gebuchten Ausbildung zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe bearbeitbarer Originaldateien besteht nicht.
(5) Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Ausbildungsmodell. Ausbildungsbeginn und Ausbildungsdauer ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. der individuellen Vereinbarung.
(6) Ein Anspruch auf einen bestimmten Lernerfolg, einen erfolgreichen Prüfungsabschluss, die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht.
Die Ausbildung dient der fachlichen Wissensvermittlung sowie – abhängig vom Ausbildungsmodell – der praktischen Qualifizierung. Der persönliche Lernerfolg hängt insbesondere von der aktiven Mitarbeit und der eigenverantwortlichen Umsetzung der Ausbildungsinhalte durch die Teilnehmer:innen ab.
(7) Zusätzliche Praxistage, Workshops, Webinare, Schulterblick-Termine oder sonstige Zusatzangebote, die über den in der Buchungsbestätigung zugesicherten Leistungsumfang hinausgehen, können freiwillig angeboten werden.
Sofern dafür zusätzliche Kosten entstehen, werden diese vor der jeweiligen Buchung transparent bekannt gegeben.
4. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme an der Hundetrainer-Ausbildung ist grundsätzlich ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Minderjährige können ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen sowie nach vorheriger Zustimmung der Anbieterin an der Ausbildung teilnehmen.
(2) Die Teilnehmer:innen nehmen eigenverantwortlich an der Ausbildung teil. Sie verpflichten sich, die Ausbildungsinhalte verantwortungsvoll umzusetzen, den Anweisungen der Anbieterin sowie der Dozent:innen Folge zu leisten und jederzeit umsichtig gegenüber Menschen und Tieren zu handeln.
(3) Für die Teilnahme an praktischen Ausbildungseinheiten wird eine ausreichende körperliche und psychische Eignung vorausgesetzt.
Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände, welche die sichere Teilnahme an praktischen Einheiten beeinträchtigen könnten, der Anbieterin rechtzeitig mitzuteilen.
Die Entscheidung über eine Teilnahme an einzelnen Praxiseinheiten obliegt im Zweifel der Anbieterin.
(4) Während der gesamten Ausbildungsdauer wird ein respektvoller, wertschätzender und professioneller Umgang miteinander erwartet.
Dies gilt gegenüber der Anbieterin, allen Dozent:innen, weiteren Teilnehmer:innen, Kund:innen, Kooperationspartner:innen sowie sämtlichen Hunden und anderen Tieren.
(5) Diskriminierendes, beleidigendes, einschüchterndes oder respektloses Verhalten sowie tierschutzwidrige Handlungen, Gewalt, Bedrohungen oder sonstiges Verhalten, das den Ausbildungsablauf, die Sicherheit oder das Wohl von Mensch oder Tier gefährdet, werden nicht toleriert und können zum Ausschluss von der Ausbildung gemäß diesen Teilnahmebedingungen führen.
(6) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, sämtliche Sicherheits-, Hygiene- und Organisationsvorgaben der Anbieterin einzuhalten und aktiv zu einem sicheren, respektvollen und konstruktiven Ausbildungsumfeld beizutragen.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Ausbildungsgebühren.
Maßgeblich sind insbesondere der im Buchungsprozess ausgewiesene Gesamtpreis sowie die in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Preise, Rabatte, Sonderaktionen und Zahlungsmodalitäten.
(2) Die Zahlung der Ausbildungsgebühr erfolgt wahlweise als Einmalzahlung oder – sofern von der Anbieterin angeboten und von der Teilnehmer:in im Rahmen der Anmeldung gewählt – in Raten.
Die Anzahl der Raten, deren Höhe sowie die jeweiligen Fälligkeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung.
Die Wahl einer Ratenzahlung begründet keinen Anspruch auf zukünftige Ratenzahlungsmodelle oder deren Gewährung bei anderen Angeboten.
(3) Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug bis zum jeweils vereinbarten Fälligkeitstermin auf das von der Anbieterin bekannt gegebene Konto zu leisten.
(4) Gerät die Teilnehmer:in mit einer Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.
(5) Erfolgt eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zur Online-Lernplattform sowie zu weiteren noch nicht erbrachten Ausbildungsleistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend zu sperren, soweit dies gesetzlich zulässig und im Einzelfall angemessen ist.
Die Verpflichtung zur Zahlung berechtigter offener Forderungen bleibt hiervon unberührt.
(6) Eine Freischaltung gesperrter Ausbildungsinhalte erfolgt nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist.
(7) Für die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Anbieterin gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(8) Individuell vereinbarte Rabatte, Sonderaktionen oder Preisnachlässe gelten ausschließlich für die jeweilige Buchung und begründen keinen Anspruch auf zukünftige oder nachträgliche Preisänderungen.
6. Rücktritt, Kündigung und Widerruf
(1) Verbraucher:innen steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Rücktrittsbelehrung, die im Rahmen des Buchungsprozesses zur Verfügung gestellt und der Teilnehmer:in spätestens mit der Buchungsbestätigung in speicherbarer Form übermittelt wird.
(2) Für einen ausdrücklich gewünschten Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist sowie für die Bereitstellung digitaler Inhalte gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und die Regelungen der gesonderten Rücktrittsbelehrung.
(3) Nach Ablauf bzw. Wegfall eines bestehenden gesetzlichen Rücktrittsrechts richten sich Kündigung, Vertragsauflösung und sonstige Beendigungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen und den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
(4) Eine bloße Nichtteilnahme, ein vorzeitiger Abbruch durch die Teilnehmer:in oder das Nichtinanspruchnehmen einzelner ordnungsgemäß angebotener Ausbildungsleistungen führt für sich allein grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder Reduzierung des vereinbarten Ausbildungsentgelts, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
(5) Ist eine Teilnahme an einzelnen Ausbildungsinhalten aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen persönlichen Gründen nicht möglich, kann die Anbieterin im Einzelfall und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine individuelle Lösung anbieten, insbesondere die Teilnahme an einem späteren Termin oder den Zugang zu geeigneten Ersatzinhalten, sofern dies organisatorisch möglich und zumutbar ist.
(6) In außergewöhnlichen Härtefällen, insbesondere bei schwerer Erkrankung, dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder einem Todesfall im engsten Familienkreis, kann die Teilnehmer:in einen schriftlichen Antrag auf eine individuelle Kulanzregelung stellen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Kulanzregelung entsteht dadurch nicht.
(7) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung bzw. Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(8) Erklärungen über eine Vertragsbeendigung können jedenfalls in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
7. Durchführung der Ausbildung
(1) Die Durchführung der Ausbildung erfolgt entsprechend dem jeweils gebuchten Ausbildungsmodell und umfasst – je nach vereinbartem Leistungsumfang – Online-Unterricht, Selbstlernphasen, Live-Webinare, praktische Ausbildungseinheiten, Praxiswochenenden, Hospitationen, Schulterblick-Termine, Videoanalysen sowie weitere Ausbildungsbestandteile.
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, Ausbildungsinhalte, Unterrichtsreihenfolgen, Ausbildungsorte, Dozent:innen, Unterrichtsformen oder zeitliche Abläufe anzupassen, sofern dies aus organisatorischen, fachlichen oder sachlichen Gründen erforderlich ist und der vereinbarte Gesamtcharakter, Leistungsumfang und das Ausbildungsziel dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(3) Vereinbarte Termine können aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Erkrankung von Dozent:innen, unvorhersehbaren organisatorischen Umständen, ungeeigneten Witterungsbedingungen oder sonstigen berechtigten Gründen verschoben oder neu angesetzt werden.
Die Teilnehmer:innen werden hierüber so früh wie möglich informiert.
Der zugesicherte Gesamtumfang der im jeweiligen Ausbildungsmodell enthaltenen Leistungen bleibt hiervon unberührt.
(4) Soweit es dem Charakter der jeweiligen Leistung entspricht und dadurch keine zugesicherte Präsenzleistung ersetzt wird, können einzelne Ausbildungsbestandteile in digitaler Form durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere Live-Webinare, Online-Unterricht, Videoanalysen, Besprechungen sowie theoretische Unterrichtseinheiten.
(5) Kann eine vereinbarte Ausbildungseinheit nicht wie geplant durchgeführt werden, wird – soweit erforderlich und möglich – ein angemessener Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
(6) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Epidemien, Tierseuchen, Streiks sowie erhebliche Ausfälle von Kommunikations- oder Energieversorgung zählen.
(7) Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die für Online-Ausbildungsbestandteile erforderlichen technischen Voraussetzungen – insbesondere eine stabile Internetverbindung, geeignete Endgeräte sowie gegebenenfalls Kamera und Mikrofon – eigenverantwortlich bereitzustellen.
Technische Probleme, die ausschließlich im Verantwortungsbereich der Teilnehmer:in liegen, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung.
(8) Die Anbieterin ist berechtigt, die Ausbildung im Interesse einer qualitativ hochwertigen Wissensvermittlung sowie zur Einhaltung tierschutzfachlicher, organisatorischer oder sicherheitsrelevanter Standards fortlaufend fachlich weiterzuentwickeln, sofern der vertraglich zugesicherte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
8. Praxiseinheiten
(1) Die Teilnahme an praktischen Ausbildungseinheiten erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden Sicherheitsvorgaben.
Den Teilnehmer:innen ist bewusst, dass der Umgang mit Hunden trotz sorgfältiger Planung und Einhaltung angemessener Sicherheitsmaßnahmen mit einem allgemeinen Restrisiko für Verletzungen oder Sachschäden verbunden sein kann.
(2) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, sämtliche Sicherheitsanweisungen der Anbieterin sowie der eingesetzten Dozent:innen jederzeit einzuhalten.
Den Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Eigenmächtiges Handeln, das die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährden könnte, ist zu unterlassen.
(3) Die Anbieterin entscheidet im Einzelfall über die Durchführung einzelner Übungen sowie darüber, welche Teilnehmer:innen oder Hunde daran aktiv teilnehmen können.
Der zugesicherte Umfang der Praxisausbildung bleibt davon unberührt; ein Anspruch auf die aktive Durchführung einer bestimmten einzelnen Übung mit einem bestimmten Hund besteht jedoch nicht.
(4) Sofern es die jeweilige Situation oder die Anbieterin aus Sicherheitsgründen anordnet, sind Hunde mit geeignetem Maulkorb, Sicherheitsgeschirr, Halsband und/oder geeigneter Leine zu führen.
(5) Für Praxiseinheiten ist den Wetter- und Ausbildungsbedingungen entsprechende, sichere Kleidung sowie geeignetes Schuhwerk zu tragen.
(6) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände, welche die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten, der Anbieterin vor Beginn der jeweiligen Praxiseinheit mitzuteilen.
(7) Die Anbieterin ist berechtigt, Teilnehmer:innen oder mitgebrachte Hunde ganz oder teilweise von einzelnen Übungen auszuschließen, sofern dies aus Gründen der Sicherheit, des Tierschutzes, des Gesundheitszustandes oder zur Aufrechterhaltung eines geordneten Ausbildungsablaufs erforderlich ist.
(8) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen und tierschutzkonformen Umgang mit sämtlichen Hunden.
(9) Die Anbieterin bzw. die jeweils verantwortliche Dozent:in kann Übungen jederzeit abbrechen, verändern oder anpassen, wenn dies zum Schutz von Menschen oder Tieren oder aufgrund unvorhersehbarer Situationen erforderlich ist.
9. Hospitationen und Schulterblick-Termine
(1) Im Rahmen der Ausbildung können – abhängig vom gebuchten Ausbildungsmodell – Hospitationen sowie Schulterblick-Termine stattfinden.
Diese dienen der fachlichen Beobachtung, dem praktischen Lernen, dem Kennenlernen unterschiedlicher Arbeitsweisen und der Vertiefung der Ausbildungsinhalte.
(2) Soweit das gebuchte Ausbildungsmodell Schulterblick-Termine bei externen Hundetrainer:innen oder Dozent:innen beinhaltet, erfolgen diese bei von der Anbieterin ausgewählten Kooperationspartner:innen bzw. Fachpersonen.
Die Auswahl der jeweiligen Trainer:innen oder Dozent:innen sowie die organisatorische Zuteilung der Termine erfolgt durch die Anbieterin.
(3) Ein Anspruch auf einen Schulterblick-Termin bei einer bestimmten Trainer:in, Dozent:in, an einem bestimmten Ort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
Der in der Buchungsbestätigung zugesicherte Gesamtumfang an Schulterblick-Terminen bleibt hiervon unberührt.
(4) Hospitationen und Schulterblick-Termine erfolgen ausschließlich zu Ausbildungszwecken und begründen weder ein Arbeitsverhältnis noch ein freies Dienstverhältnis, Praktikumsverhältnis oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen den Teilnehmer:innen und der Anbieterin bzw. den beteiligten externen Trainer:innen oder Kooperationspartner:innen.
(5) Ein Anspruch auf Vergütung, Aufwandsentschädigung oder sonstige finanzielle Leistungen besteht nicht.
(6) Teilnehmer:innen übernehmen im Rahmen von Hospitationen oder Schulterblick-Terminen keine eigenständigen Trainingseinheiten, Beratungen, Kundengespräche oder sonstige Tätigkeiten, sofern dies nicht ausdrücklich von der jeweils verantwortlichen Fachperson vorgesehen und begleitet wird.
(7) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieser Termine bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, persönlichen Informationen, Fallbeispiele, Trainingsinhalte sowie Geschäfts- und Betriebsinterna vertraulich zu behandeln.
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über das Ende der Ausbildung hinaus.
(8) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während Hospitationen oder Schulterblick-Terminen sind ausschließlich mit vorheriger Zustimmung der jeweils verantwortlichen Person sowie – soweit erforderlich – aller betroffenen Personen zulässig.
(9) Die Anbieterin bzw. die verantwortliche externe Fachperson kann die aktive Teilnahme an einzelnen Tätigkeiten aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder tierschutzfachlichen Gründen einschränken.
Der zugesicherte Umfang der im Ausbildungsmodell enthaltenen Schulterblick-Termine bleibt davon unberührt.
10. Mitgebrachte Hunde
(1) Sofern das jeweilige Ausbildungsmodell oder die konkrete Ausbildungseinheit die Teilnahme mit einem eigenen Hund vorsieht, darf nur ein körperlich ausreichend gesunder und für die jeweilige Situation geeigneter Hund mitgebracht werden.
Die Anbieterin ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Eignung die aktive Teilnahme des Hundes einzuschränken oder abzulehnen.
(2) Der mitgebrachte Hund muss die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen und frei von ansteckenden Erkrankungen und relevantem Parasitenbefall sein.
Erkrankt der Hund vor einer Ausbildungseinheit, ist die Anbieterin rechtzeitig zu informieren.
(3) Für mitgebrachte Hunde muss eine ausreichende Hundehalter-Haftpflichtversicherung bestehen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich vorausgesetzt wird.
Für durch den eigenen Hund verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
(4) Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, der Anbieterin vor der Teilnahme alle bekannten sicherheitsrelevanten Verhaltensbesonderheiten ihres Hundes vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Hierzu zählen insbesondere bereits erfolgte Beißvorfälle, relevantes Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren, ausgeprägtes Jagdverhalten, starke Ängste oder gesundheitliche Einschränkungen.
(5) Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Anbieterin an praktischen Ausbildungseinheiten teilnehmen.
(6) Die Anbieterin kann für einzelne Hunde geeignete Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere das Tragen eines passenden Maulkorbs, Sicherheitsgeschirrs oder eine zusätzliche Sicherung, anordnen.
(7) Die Anbieterin kann einen Hund ganz oder teilweise von einzelnen Übungen ausschließen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgeht oder gesundheitliche bzw. tierschutzfachliche Gründe dies erforderlich machen.
(8) Die Teilnehmer:innen bleiben grundsätzlich für den von ihnen mitgebrachten Hund verantwortlich.
Soweit die Anbieterin, eine Dozent:in oder eine andere ausdrücklich beauftragte Person den Hund im Rahmen einer Übung übernimmt, erfolgt dies ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme.
11. Haftung
(1) Die Anbieterin erbringt ihre Ausbildungsleistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Den Teilnehmer:innen ist bekannt, dass der Umgang mit Tieren trotz sorgfältiger Organisation und Sicherheitsmaßnahmen mit einem allgemeinen Restrisiko verbunden sein kann.
(3) Die Haftung der Anbieterin richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Insbesondere bleiben Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden sowie wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlich vorgesehenen Umfang unberührt.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Anbieterin bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(5) Für Schäden, die durch einen von Teilnehmer:innen mitgebrachten Hund verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
(6) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
(7) Für technische Störungen oder Ausfälle von Internet-, Software-, Plattform- oder Kommunikationsdiensten, die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen, haftet die Anbieterin nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(8) Soweit zulässig, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für gesetzliche Vertreter:innen, Erfüllungsgehilfen, Dozent:innen und sonstige von der Anbieterin eingesetzte Personen.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Ausbildung bereitgestellten Inhalte und Unterlagen – insbesondere Skripte, Videos, Präsentationen, Arbeitsblätter, Checklisten, Grafiken, Konzepte, Aufgaben, Audioaufnahmen, Webinare sowie sonstige Ausbildungsmaterialien – sind urheberrechtlich geschützt.
Die Ausbildungsinhalte werden ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Rahmen der gebuchten Ausbildung zur Verfügung gestellt.
Soweit für das jeweilige Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, bleiben freigeschaltete Online-Ausbildungsinhalte ab ihrer Freischaltung für insgesamt 24 Monate zugänglich.
(2) Eine vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Ausbildungsunterlagen über den persönlichen Gebrauch hinaus ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin unzulässig, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
(3) Das Anfertigen von Bildschirmaufzeichnungen, Video- oder Tonaufnahmen von Live-Webinaren, Online-Unterricht oder sonstigen nicht zur dauerhaften Speicherung bereitgestellten Ausbildungsinhalten ist ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet.
(4) Zugangsdaten zur Online-Lernplattform sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gemeinsam mit Dritten genutzt werden.
(5) Die Ausbildungsunterlagen und Inhalte dürfen ohne entsprechende Zustimmung oder Lizenz insbesondere nicht für eigene Schulungen, Seminare, Ausbildungen, Online-Kurse, Vorträge oder sonstige kommerzielle Angebote verwendet werden.
(6) Bei erheblichen Verstößen gegen diese Bestimmungen ist die Anbieterin berechtigt, im gesetzlich zulässigen Umfang geeignete Maßnahmen zu ergreifen und bestehende Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadenersatz geltend zu machen.
(7) Sämtliche Urheber-, Marken-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhaber:innen.
13. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung und Organisation der Ausbildung, zur Vertragsabwicklung, zur Kommunikation mit den Teilnehmer:innen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten sowie zu weiteren datenschutzrechtlichen Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Anbieterin.
14. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Im Rahmen der Ausbildung können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen angefertigt werden, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.
(2) Soweit Aufnahmen von Teilnehmer:innen zu Marketing-, Werbe- oder vergleichbaren Veröffentlichungszwecken verwendet werden sollen und hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.
(3) Die Erteilung oder Nichterteilung einer freiwilligen Einwilligung zu Marketingaufnahmen hat keinen Einfluss auf die Teilnahme an der Ausbildung.
Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Zukunft widerrufen werden.
(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ergeben sich aus der jeweiligen Einwilligungserklärung sowie der Datenschutzerklärung der Anbieterin.
15. Ausschluss von Teilnehmer:innen
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, Teilnehmer:innen ganz oder teilweise von einzelnen Ausbildungseinheiten oder – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – von der weiteren Teilnahme an der Ausbildung auszuschließen.
(2) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn Teilnehmer:innen
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wiederholt oder erheblich gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen,
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Sicherheitsanweisungen der Anbieterin oder der Dozent:innen trotz Aufforderung nicht befolgen,
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durch ihr Verhalten die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährden,
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gegen geltende tierschutzrechtliche Bestimmungen oder Grundsätze eines tierschutzgerechten Umgangs mit Hunden verstoßen,
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andere Teilnehmer:innen, Kund:innen oder Dozent:innen erheblich beleidigen, bedrohen, diskriminieren oder den Ausbildungsablauf erheblich stören,
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vorsätzlich den Ausbildungsablauf beeinträchtigen,
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Ausbildungsunterlagen, Videos, Zugangsdaten oder sonstige geschützte Inhalte unbefugt weitergeben,
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oder ein sonstiges Verhalten zeigen, aufgrund dessen der Anbieterin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(3) Vor einem endgültigen Ausschluss wird der Teilnehmer:in – soweit Art und Schwere des Verstoßes dies zulassen – Gelegenheit gegeben, das beanstandete Verhalten zu unterlassen oder zu korrigieren.
Bei schwerwiegenden oder sicherheitsrelevanten Verstößen kann ein Ausschluss auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.
(4) Die finanziellen Folgen eines berechtigten Ausschlusses richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, entgegenstehen.
(2) Ist die Teilnehmer:in Unternehmer:in im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Anbieterin vereinbart.
Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Individuelle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.