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Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich

  2. Vertragsabschluss

  3. Leistungsumfang

  4. Teilnahmevoraussetzungen

  5. Zahlungsbedingungen

  6. Rücktritt, Kündigung und Widerruf

  7. Durchführung der Ausbildung

  8. Praxiseinheiten

  9. Hospitation

  10. Mitgebrachte Hunde

  11. Haftung

  12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  13. Datenschutz

  14. Foto- und Videoaufnahmen

  15. Ausschluss von Teilnehmer:innen

  16. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

„Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche von der Anbieterin angebotenen Ausbildungen, Lehrgänge und Fortbildungen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

Sie regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen der Anbieterin und den Teilnehmer:innen und sind Bestandteil jedes Ausbildungsvertrages.

Das Ausbildungsangebot umfasst – je nach gebuchtem Ausbildungsmodell – insbesondere theoretische und praktische Unterrichtseinheiten, Online-Lerninhalte, Lehrunterlagen, Videoanalysen, Webinare, Praxiseinheiten, Hospitationen, Prüfungen sowie weitere begleitende Ausbildungsleistungen.

Der Vertrag kommt durch die verbindliche Online-Anmeldung der Teilnehmer:in über das Buchungsformular der Website sowie die Annahme der Anmeldung durch die Anbieterin zustande. Mit Abschluss der Buchung bestätigt die Teilnehmer:in, diese Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die Zustimmung erfolgt elektronisch durch das Aktivieren der entsprechenden Checkbox im Buchungsformular und ist rechtsverbindlich.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Anbieterin und der Schriftform, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

2. Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung zur Hundetrainer-Ausbildung erfolgt ausschließlich über das von der Anbieterin bereitgestellte Online-Buchungsformular auf der Website.

(2) Mit dem Absenden des Buchungsformulars gibt die Teilnehmer:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch die Anbieterin zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Anmelde- oder Buchungsbestätigung per E-Mail oder durch eine andere eindeutige Bestätigung der Anmeldung.

(4) Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind:

  • diese Teilnahmebedingungen,

  • die jeweils gültige Datenschutzerklärung,

  • die Widerrufsbelehrung (sofern gesetzlich erforderlich),

  • sowie sämtliche individuell vereinbarten Leistungen, Preise, Rabatte, Zahlungsmodalitäten und sonstigen Vereinbarungen, die schriftlich – insbesondere per E-Mail – zwischen der Anbieterin und der Teilnehmer:in festgehalten wurden.

(5) Vor dem Absenden der Buchung bestätigt die Teilnehmer:in durch das Aktivieren der vorgesehenen Checkboxen, dass sie die Teilnahmebedingungen, die Datenschutzerklärung sowie – soweit erforderlich – die Widerrufsbelehrung gelesen und zur Kenntnis genommen hat. Ohne diese Bestätigungen ist eine verbindliche Buchung nicht möglich.

(6) Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen personenbezogener Daten, insbesondere der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, sind der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.

3. Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Ausbildungsmodell sowie der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website der Anbieterin.

(2) Je nach Ausbildungsmodell umfasst die Ausbildung insbesondere folgende Leistungen:

  • Zugang zur Online-Lernplattform,

  • digitale Lernmodule,

  • Lehrvideos,

  • Skripte, Arbeitsblätter und weitere Ausbildungsunterlagen,

  • Live-Webinare und Online-Unterricht,

  • praktische Ausbildungseinheiten,

  • Hospitationen,

  • Videoanalysen,

  • individuelle Rückmeldungen und Feedback,

  • fachliche Begleitung während der Ausbildungszeit,

  • Prüfungen sowie

  • die Ausstellung eines Zertifikats bei erfolgreichem Abschluss, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt wurden.

(3) Die Anbieterin ist berechtigt, Ausbildungsinhalte, Reihenfolgen, Unterrichtsformen oder einzelne Bestandteile der Ausbildung anzupassen, zu aktualisieren oder weiterzuentwickeln, sofern dadurch der Gesamtcharakter, der Ausbildungsumfang sowie das Ausbildungsziel nicht wesentlich verändert werden.

(4) Sämtliche Ausbildungsunterlagen, Lehrmaterialien, Videos, Skripte und sonstigen Inhalte werden ausschließlich für die persönliche Nutzung der Teilnehmer:innen im Rahmen der gebuchten Ausbildung zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe bearbeitbarer Originaldateien besteht nicht.

(5) Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Ausbildungsmodell. Die vorgesehene Ausbildungsdauer sowie der Ausbildungsbeginn ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder den individuell getroffenen Vereinbarungen.

(6) Ein Anspruch auf einen bestimmten Lernerfolg, einen erfolgreichen Prüfungsabschluss, die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht. Die Ausbildung dient der fachlichen Wissensvermittlung sowie der praktischen Qualifizierung. Der persönliche Lernerfolg hängt insbesondere von der aktiven Mitarbeit, der regelmäßigen Teilnahme sowie der eigenverantwortlichen Umsetzung der Ausbildungsinhalte durch die Teilnehmer:innen ab.

4. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme an der Hundetrainer-Ausbildung ist grundsätzlich ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Minderjährige können ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen sowie nach vorheriger Zustimmung der Anbieterin an der Ausbildung teilnehmen.

(2) Die Teilnehmer:innen nehmen eigenverantwortlich an der Ausbildung teil. Sie verpflichten sich, die Ausbildungsinhalte verantwortungsvoll umzusetzen, den Anweisungen der Anbieterin sowie der Dozent:innen Folge zu leisten und jederzeit umsichtig gegenüber Menschen und Tieren zu handeln.

(3) Für die Teilnahme an praktischen Ausbildungseinheiten wird eine ausreichende körperliche und psychische Eignung vorausgesetzt. Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände, welche die sichere Teilnahme an praktischen Einheiten beeinträchtigen könnten, der Anbieterin rechtzeitig mitzuteilen. Die Entscheidung über eine Teilnahme an einzelnen Praxiseinheiten obliegt im Zweifel der Anbieterin.

(4) Während der gesamten Ausbildungsdauer wird ein respektvoller, wertschätzender und professioneller Umgang miteinander erwartet. Dies gilt gegenüber der Anbieterin, allen Dozent:innen, weiteren Teilnehmer:innen, Kund:innen, Kooperationspartner:innen sowie sämtlichen Hunden und anderen Tieren.

(5) Diskriminierendes, beleidigendes, einschüchterndes oder respektloses Verhalten sowie tierschutzwidrige Handlungen, Gewalt, Bedrohungen oder sonstiges Verhalten, das den Ausbildungsablauf, die Sicherheit oder das Wohl von Mensch oder Tier gefährdet, werden nicht toleriert und können zum Ausschluss von der Ausbildung gemäß diesen Teilnahmebedingungen führen.

(6) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, sämtliche Sicherheits-, Hygiene- und Organisationsvorgaben der Anbieterin einzuhalten und aktiv zu einem sicheren, respektvollen und konstruktiven Ausbildungsumfeld beizutragen.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Ausbildungsgebühren. Maßgeblich sind die im Buchungsprozess, in der Anmeldebestätigung oder in der Buchungsbestätigung  zwischen der Anbieterin und der Teilnehmer:in vereinbarten Preise, Rabatte, Sonderaktionen sowie Zahlungsmodalitäten.

(2) Die Zahlung der Ausbildungsgebühr erfolgt wahlweise als Einmalzahlung oder – sofern von der Anbieterin angeboten und von der Teilnehmer:in im Rahmen der Anmeldung gewählt – in Raten. Die Anzahl der Raten, deren Höhe sowie die jeweiligen Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem Anmeldeformular, dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung. Die Wahl der Ratenzahlung begründet keinen Anspruch auf zukünftige Ratenzahlungsmodelle oder deren Gewährung bei anderen Angeboten.

(3) Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug bis zum jeweils vereinbarten Fälligkeitstermin auf das von der Anbieterin bekannt gegebene Konto zu leisten.

(4) Gerät die Teilnehmer:in mit einer Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.

(5) Erfolgt eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zur Online-Lernplattform sowie zu weiteren Ausbildungsleistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend zu sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Ausbildungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

(6) Eine Freischaltung gesperrter Ausbildungsinhalte erfolgt nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist.

(7) Eine Aufrechnung mit Forderungen gegenüber der Anbieterin ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von der Anbieterin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

(8) Individuell vereinbarte Rabatte, Sonderaktionen oder Preisnachlässe gelten ausschließlich für die jeweilige Buchung und begründen keinen Anspruch auf zukünftige oder nachträgliche Preisänderungen.

6. Rücktritt, Kündigung und Widerruf

(1) Verbraucher:innen steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Buchungsprozesses ist.

(2) Nach Ablauf eines etwaigen gesetzlichen Widerrufsrechts ist eine ordentliche Kündigung oder ein Rücktritt durch die Teilnehmer:in grundsätzlich ausgeschlossen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(3) Die Ausbildung wird für den vereinbarten Zeitraum und unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme der Teilnehmer:in durchgeführt. Eine Nichtteilnahme, ein vorzeitiger Abbruch oder das Nichtinanspruchnehmen einzelner Ausbildungsleistungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder auf eine Reduzierung der vereinbarten Ausbildungsgebühr.

(4) Ist eine Teilnahme an einzelnen Ausbildungsinhalten aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen persönlichen Gründen nicht möglich, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, im Einzelfall und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine individuelle Lösung anzubieten, insbesondere die Teilnahme an einem späteren Termin oder den Zugang zu Ersatzinhalten, sofern dies organisatorisch möglich und zumutbar ist.

(5) In außergewöhnlichen Härtefällen, insbesondere bei schwerer Erkrankung, dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder einem Todesfall im engsten Familienkreis, kann die Teilnehmer:in einen schriftlichen Antrag auf eine individuelle Kulanzregelung stellen. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Vertragsauflösung oder Übertragung der Ausbildung besteht hierdurch nicht. Über eine etwaige Kulanzentscheidung entscheidet die Anbieterin nach pflichtgemäßem Ermessen.

(6) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Ausbildungsende nicht zugemutet werden kann.

(7) Kündigungen, Rücktrittserklärungen sowie Anträge auf Kulanzregelungen bedürfen der Schriftform (z. B. per E-Mail), sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

7. Durchführung der Ausbildung

(1) Die Durchführung der Ausbildung erfolgt entsprechend dem jeweils gebuchten Ausbildungsmodell und umfasst – je nach Leistungsumfang – Online-Unterricht, Selbstlernphasen, Live-Webinare, praktische Ausbildungseinheiten, Hospitationen, Videoanalysen sowie weitere Ausbildungsbestandteile.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, Ausbildungsinhalte, Unterrichtsreihenfolgen, Ausbildungsorte, Dozent:innen, Unterrichtsformen oder zeitliche Abläufe anzupassen, sofern dies aus organisatorischen, fachlichen oder sachlichen Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter sowie das Ausbildungsziel dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

(3) Vereinbarte Termine können aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Erkrankung von Dozent:innen, unvorhersehbaren organisatorischen Umständen oder sonstigen berechtigten Gründen, verschoben oder neu angesetzt werden. Die Teilnehmer:innen werden hierüber schnellstmöglich informiert.

(4) Soweit erforderlich oder organisatorisch sinnvoll, können einzelne Ausbildungsbestandteile ganz oder teilweise in digitaler Form durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere Live-Webinare, Online-Unterricht, Videoanalysen, Besprechungen sowie theoretische Unterrichtseinheiten.

(5) Kann eine geplante Ausbildungseinheit aus Gründen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein angemessener Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

(6) Die Anbieterin haftet nicht für Verzögerungen oder Einschränkungen der Ausbildung, die durch Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereiches verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Epidemien, Tierseuchen, Streiks, technische Ausfälle, Ausfälle von Kommunikations- oder Energieversorgern sowie sonstige vergleichbare Ereignisse.

(7) Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die für Online-Ausbildungsbestandteile erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere eine stabile Internetverbindung, geeignete Endgeräte sowie gegebenenfalls Kamera und Mikrofon) eigenverantwortlich bereitzustellen. Technische Probleme auf Seiten der Teilnehmer:innen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Wiederholung einer Ausbildungseinheit.

(8) Die Anbieterin ist berechtigt, die Ausbildung im Interesse einer qualitativ hochwertigen Wissensvermittlung sowie zur Einhaltung tierschutzfachlicher, organisatorischer oder sicherheitsrelevanter Standards fortlaufend weiterzuentwickeln und anzupassen.

8. Praxiseinheiten

(1) Die Teilnahme an sämtlichen praktischen Ausbildungseinheiten erfolgt eigenverantwortlich. Den Teilnehmer:innen ist bewusst, dass der Umgang mit Hunden trotz sorgfältiger Planung und Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen ein Restrisiko für Verletzungen oder Sachschäden birgt.

(2) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, sämtliche Sicherheitsanweisungen der Anbieterin sowie der eingesetzten Dozent:innen jederzeit einzuhalten. Den Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Eigenmächtiges Handeln, das die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährden könnte, ist zu unterlassen.

(3) Die Anbieterin entscheidet im Einzelfall über die Durchführung einzelner Übungen sowie darüber, welche Teilnehmer:innen oder Hunde daran teilnehmen können. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten praktischen Übungen besteht nicht.

(4) Sofern es die jeweilige Situation oder die Anbieterin aus Sicherheitsgründen anordnet, sind Hunde mit geeignetem Maulkorb, Sicherheitsgeschirr, Halsband und geeigneter Leine zu führen. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, die hierfür erforderliche Ausrüstung in funktionsfähigem Zustand mitzuführen.

(5) Für sämtliche Praxiseinheiten ist dem Wetter sowie den jeweiligen Ausbildungsbedingungen angepasste, geschlossene und rutschfeste Kleidung sowie geeignetes Schuhwerk zu tragen. Die Anbieterin ist berechtigt, Teilnehmer:innen bei ungeeigneter Kleidung oder Ausrüstung aus Sicherheitsgründen von einzelnen Übungen auszuschließen.

(6) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände, welche die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten, der Anbieterin vor Beginn der jeweiligen Praxiseinheit mitzuteilen.

(7) Die Anbieterin ist berechtigt, Teilnehmer:innen oder mitgebrachte Hunde ganz oder teilweise von Praxiseinheiten auszuschließen, sofern dies aus Gründen der Sicherheit, des Tierschutzes, des Gesundheitszustandes oder zur Aufrechterhaltung eines geordneten Ausbildungsablaufs erforderlich ist. Ein solcher Ausschluss begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr.

(8) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, verantwortungsvoll mit sämtlichen Hunden umzugehen und ausschließlich die im Rahmen der Ausbildung vermittelten oder ausdrücklich angeordneten Vorgehensweisen anzuwenden. Eigenmächtige Trainingsmaßnahmen oder Eingriffe erfolgen auf eigene Verantwortung.

(9) Die Anbieterin behält sich vor, Übungen jederzeit abzubrechen oder anzupassen, wenn sie dies aus Gründen der Sicherheit von Menschen oder Tieren, des Tierschutzes oder aufgrund unvorhersehbarer Situationen für erforderlich hält.

9. Hospitation

(1) Im Rahmen der Ausbildung können Hospitationen bei Trainingsstunden, Workshops, Veranstaltungen oder sonstigen Ausbildungsangeboten der Anbieterin stattfinden. Diese dienen ausschließlich der fachlichen Beobachtung, dem praktischen Lernen sowie der Vertiefung der Ausbildungsinhalte.

(2) Die Hospitation erfolgt ausschließlich zu Ausbildungszwecken und begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch ein freies Dienstverhältnis, Praktikumsverhältnis oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen der Teilnehmer:in und der Anbieterin.

(3) Für die Teilnahme an Hospitationen besteht kein Anspruch auf Vergütung, Aufwandsentschädigung oder sonstige finanzielle Leistungen.

(4) Teilnehmer:innen übernehmen im Rahmen der Hospitation keine eigenständigen Trainingseinheiten, Beratungen oder Kundengespräche und führen keine Hunde selbstständig, sofern dies nicht ausdrücklich von der Anbieterin oder einer beauftragten Dozentin angeordnet wird. Sämtliche Tätigkeiten erfolgen ausschließlich unter Anleitung und im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsziele.

(5) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Hospitation bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, persönlichen Informationen, Trainingsinhalte, Fallbeispiele sowie Geschäfts- und Betriebsinterna der Anbieterin streng vertraulich zu behandeln. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über das Ende der Ausbildung hinaus.

(6) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während der Hospitation sind ausschließlich mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Anbieterin sowie – soweit erforderlich – der betroffenen Personen zulässig.

(7) Die Anbieterin ist berechtigt, Teilnehmer:innen aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder tierschutzfachlichen Gründen ganz oder teilweise von Hospitationen auszuschließen oder deren Teilnahme einzuschränken. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Hospitationen besteht nicht.

10. Mitgebrachte Hunde

(1) Sofern das jeweilige Ausbildungsmodell die Teilnahme mit einem eigenen Hund vorsieht, ist ausschließlich ein körperlich gesunder und transportfähiger Hund zur Ausbildung mitzubringen. Die Anbieterin ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Gesundheit des Hundes die Teilnahme abzulehnen.

(2) Der mitgebrachte Hund muss über einen dem jeweiligen Alter entsprechenden und gesetzlich vorgeschriebenen Impfschutz verfügen sowie frei von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten sein. Erkrankt der Hund vor einer Ausbildungseinheit, ist die Anbieterin unverzüglich zu informieren.

(3) Für jeden mitgebrachten Hund muss während der gesamten Ausbildungsdauer eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung bestehen, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben ist oder von der Anbieterin verlangt wird. Die Teilnehmer:innen haften für sämtliche Schäden, die durch ihren Hund verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, der Anbieterin vor Ausbildungsbeginn alle bekannten Verhaltensauffälligkeiten ihres Hundes vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere bereits erfolgte Beißvorfälle, Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren, ausgeprägtes Jagdverhalten, starke Ängste, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten.

(5) Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Anbieterin an Ausbildungseinheiten teilnehmen. Die Anbieterin entscheidet unter Berücksichtigung des Ausbildungsablaufs sowie der Sicherheit aller Beteiligten, ob und unter welchen Bedingungen eine Teilnahme möglich ist.

(6) Die Anbieterin ist berechtigt, für einzelne Hunde das Tragen eines geeigneten Maulkorbs oder weiterer Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen, sofern dies zur Sicherheit von Menschen oder Tieren erforderlich erscheint.

(7) Die Anbieterin kann einen Hund jederzeit ganz oder teilweise von einzelnen Übungen oder von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für Menschen, andere Tiere oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung ausgeht oder tierschutzrelevante Gründe dies erforderlich machen. Ein solcher Ausschluss begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr.

(8) Die Teilnehmer:innen bleiben während der gesamten Ausbildung Halter:innen beziehungsweise verantwortliche Aufsichtspersonen ihres Hundes und tragen die Verantwortung für dessen Verhalten. Soweit die Anbieterin oder eine von ihr beauftragte Person den Hund im Rahmen einer Übung übernimmt, erfolgt dies ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme und unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt.

11. Haftung

(1) Die Anbieterin führt sämtliche Ausbildungsleistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt sowie unter Beachtung der geltenden tierschutzrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen durch.

(2) Die Teilnahme an sämtlichen Ausbildungsbestandteilen, insbesondere an praktischen Übungen, Hospitationen und Veranstaltungen mit Hunden, erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer:innen. Den Teilnehmer:innen ist bekannt, dass der Umgang mit Tieren trotz sorgfältiger Planung und Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen mit einem allgemeinen Restrisiko verbunden ist.

(3) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Anbieterin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer:innen regelmäßig vertrauen dürfen.

(5) Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Für Schäden, die durch das Verhalten eines mitgebrachten Hundes entstehen, haftet ausschließlich dessen Halter:in oder die nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortliche Person, soweit der Schaden nicht von der Anbieterin vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde.

(7) Die Anbieterin haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, Wertgegenstände oder Ausrüstungsgegenstände, sofern ihr kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

(8) Für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Internets, von Software, Plattformen oder sonstigen Kommunikationsdiensten, die außerhalb des Einflussbereiches der Anbieterin liegen, besteht keine Haftung.

(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter:innen, Erfüllungsgehilfen sowie sonstige von der Anbieterin eingesetzte Personen.

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Ausbildung bereitgestellten Inhalte und Unterlagen – insbesondere Skripte, Videos, Präsentationen, Arbeitsblätter, Checklisten, Grafiken, Konzepte, Aufgaben, Audioaufnahmen, Webinare sowie sonstige Ausbildungsmaterialien – sind urheberrechtlich geschützt und stehen ausschließlich der Teilnehmer:in zur persönlichen Nutzung im Rahmen der gebuchten Ausbildung für vierundzwanzig Monate  zur Verfügung.

(2) Eine vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Ausbildungsunterlagen über den persönlichen Gebrauch hinaus ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Anbieterin unzulässig.

(3) Das Anfertigen von Screenshots, Bildschirmaufzeichnungen, Video- oder Tonaufnahmen der Online-Plattform, der Ausbildungsinhalte, Live-Webinare oder sonstiger digitaler Ausbildungsbestandteile ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin zulässig.

(4) Zugangsdaten zur Online-Lernplattform sind persönlich und dürfen weder weitergegeben noch gemeinsam mit Dritten genutzt werden. Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.

(5) Die Ausbildungsunterlagen sowie sämtliche Ausbildungsinhalte dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich Dritten zur Verfügung gestellt oder für eigene Schulungen, Seminare, Ausbildungen, Online-Kurse, Vorträge oder sonstige kommerzielle oder gewerbliche Zwecke verwendet werden, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Lizenz der Anbieterin besteht.

(6) Die Anbieterin ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts den Zugang zur Online-Lernplattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie weitere rechtliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz, geltend zu machen.

(7) Sämtliche Urheber-, Marken-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Ausbildungsinhalten verbleiben ausschließlich bei der Anbieterin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Ausbildung, der Vertragsabwicklung, der Kommunikation mit den Teilnehmer:innen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten sowie zu weiteren datenschutzrechtlichen Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Anbieterin. Diese ist auf der Website abrufbar und Bestandteil des Buchungsprozesses.

14. Foto- und Videoaufnahmen

(1) Während der Ausbildung können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen angefertigt werden, insbesondere zu Dokumentations-, Ausbildungs- oder Marketingzwecken.

(2) Die Anfertigung sowie eine etwaige Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer:innen erkennbar sind, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.

(3) Die Erteilung oder Nichterteilung einer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme an der Ausbildung. Aus einer verweigerten oder später widerrufenen Einwilligung entstehen den Teilnehmer:innen keine Nachteile.

(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ergeben sich aus der gesonderten Einwilligungserklärung sowie der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

15. Ausschluss von Teilnehmer:innen

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, Teilnehmer:innen ganz oder teilweise von einzelnen Ausbildungseinheiten oder von der weiteren Teilnahme an der Ausbildung auszuschließen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Teilnehmer:innen

  • wiederholt oder erheblich gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen,

  • Sicherheitsanweisungen der Anbieterin oder der Dozent:innen trotz Aufforderung nicht befolgen,

  • durch ihr Verhalten die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährden,

  • gegen geltende tierschutzrechtliche Bestimmungen oder die Grundsätze eines tierschutzgerechten Umgangs mit Hunden verstoßen,

  • andere Teilnehmer:innen, Kund:innen oder Dozent:innen beleidigen, bedrohen, diskriminieren oder erheblich stören,

  • vorsätzlich den Ausbildungsablauf beeinträchtigen,

  • Ausbildungsunterlagen, Videos, Zugangsdaten oder sonstige geschützte Inhalte unbefugt weitergeben oder anderweitig gegen die Bestimmungen zum Urheberrecht verstoßen,

  • oder sonst ein Verhalten zeigen, das der Anbieterin die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht.

(3) Vor einem endgültigen Ausschluss wird der Teilnehmer:in – soweit Art und Schwere des Verstoßes dies zulassen – Gelegenheit gegeben, das beanstandete Verhalten zu unterlassen oder zu korrigieren. Bei schwerwiegenden oder sicherheitsrelevanten Verstößen kann der Ausschluss auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.

(4) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Ausbildungsgebühren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Anbieterin bleiben unberührt.

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(2) Ist die Teilnehmer:in Unternehmer:in im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Anbieterin vereinbart. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, sofern gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.

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